F.A.Q.
Wenn Sie schnell und einfach Bargeld benötigen, dann können Sie einen Wertgegenstand aus Ihrem Besitz beleihen. Der Gegenstand wird bei uns geschätzt und Sie erhalten sofort Bargeld, wenn Sie unser Darlehensangebot annehmen. Wir holen keine Schufaauskunft ein. Innerhalb der Kreditlaufzeit können Sie Ihren Gegenstand jederzeit wieder auslösen.
Jede volljährige Person kann ein Darlehen in Form eines Pfandkredits in Anspruch nehmen. Eine Schufa-Auskunft wird nicht eingeholt.
Sie müssen sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Heutzutage steigen sämtliche Kosten von Jahr zu Jahr, mal wird der Strom wieder teurer, anschließend die Wasserkosten.
Vielen Haushälten macht dies zu schaffen, da sie trotz Job nur schwer genügend Geld für all das aufbringen können.
Doch vielleicht sind sie sogar etwas reicher, als sie es vermuten.
Wirft man zum Beispiel einen Blick in ein paar alte Kisten auf dem Dachboden, so lässt sich dort eventuell der ein oder andere Wertgegenstand finden.
Es besteht nun die Möglichkeit diesen in einem Pfandleihhaus zu versetzen.
Der Gegenstand muss dafür keine besonderen Eigenschaften aufweisen, er sollte sich lediglich zum Wiederverkauf eignen.
Weit verbreitet ist hier die Abgabe von Schmuck oder Antiquitäten, da sich diese gut wiederverkaufen lassen.
Bringt man seinen Wertgegenstand nun zum Pfandhaus, wird dieser dort von einem Begutachter genauer inspiziert und auf bestimmten Preis geschätzt.
Im Durschnitt kann man bis zu maximal 50% des ursprünglichen Wertes erhalten.
Sollte man mit dem geschätzten Wert zufrieden sein, so erhält man direkt das Geld.
Im Anschluss daran wird ein Pfandleihvertrag mit einer dreimonatigen Frist angelegt, in welcher der Verpfänder seinen Gegenstand durch Zurückzahlen des Kredites plus Zinsen zurückerwerben kann.
Diese Frist kann auf maximal vier Monate verlängert werden. Wird der Gegenstand innerhalb dieser vier Monate nicht zurückerworben, so kann der Pfandleiher den Gegenstand nun versteigern oder in seinem Laden zum Verkauf stellen.
Vor der Versetzung des Wertgegenstandes erfolgt eine genaue Begutachtung und Untersuchung durch den Pfandleiher selbst oder Gutachter, welcher den Wert bzw. die Summe schätzt.
Er überprüft je nach Gegenstand unter anderem das äußere Erscheinungsbild und die Funktionsfähigkeit.
Sie erhalten daraufhin ein Darlehensangebot.
Die Auszahlung des Geldes erfolgt mit der Abgabe des Wertstückes. Sie erhalten von uns einen Pfandschein als Eigentumsnachweis.
Zinsen:
Für jeden angebrochenen Monat werden 1% Zinsen des Darlehensbetrages berechnet
Gebühren:
Die Höhe der Gebühren für eine Beleihung sind gesetzlich festgelegt und hängen von der Summe des Kredites ab.
Bis einschließlich 15,00 Euro: 1,00 Euro Gebühr monatlich
Bis einschließlich 30,00 Euro: 1,50 Euro Gebühr monatlich
Bis einschließlich 50,00 Euro: 2,00 Euro Gebühr monatlich
Bis einschließlich 100,00 Euro: 2,50 Euro Gebühr monatlich
Bis einschließlich 150,00 Euro: 3,50 Euro Gebühr monatlich
Bis einschließlich 200,00 Euro: 4,50 Euro Gebühr monatlich
Bis einschließlich 250,00 Euro: 5,50 Euro Gebühr monatlich
Bis einschließlich 300,00 Euro: 6,50 Euro Gebühr monatlich
Ab 300,00 € Darlehensbetrag berechnen wir 3% des Betrages als Gebühr.
Prinzipiell lässt sich in einem Pfandleihhaus fast alles versetzen, sofern sich der zu verpfändende Gegenstand einigermaßen gut zum Wiederverkauf eignet.
Beliebte Objekte sind Schmuck und technische Geräte.
Die Frist zur Einlösung beträgt im Normalfall drei Monate, lässt sich jedoch auf Antrag verlängern.
Sollte der Kunde nach Ablauf der Frist nicht in der Lage sein, den Kredit samt Zinsen zu bezahlen, so erhält der Pfandleiher das Recht, den Gegenstand zu versteigern.
Ist die Versteigerung jedoch erfolglos, so kann er das Gut anschließend in seinem Laden zum Verkauf anbieten.
Wenn Sie Ihren Pfandschein verloren haben, benachrichtigen Sie uns bitte sofort. Wir vermerken den Verlust, damit kein Unbefugter Ihren Wertgegenstand abholen kann.